Allgemeine Lieferbedingungen der LOGO-Team UG

1. Geltungsbereich

Die Lieferbedingungen der LOGO-Team UG gelten ausschließlich. Von diesen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Vertrags

(1) Bestellungen sind schriftlich einzureichen; eine Bestellung ist bindend. Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche oder in elektronischer Form abgegebene Auftragsbestätigung der LOGO-Team UG zustande.
(2) Aus versicherungstechnischen Gründen nimmt die LOGO-Team UG keine Bestellungen zur Lieferung in die USA oder Kanada an.

3. Preise, Zahlung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Geschäftssitz der LOGO-Team UG. Porto und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse. Sollte ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung vereinbart werden, so sind die Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die LOGO-Team UG behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit (siehe 4.) von mehr als 3 Monaten ab Eingang der Bestellung die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Preiserhöhungen unserer Zulieferer zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

4. Lieferzeit

(1) Die LOGO-Team UG ist von der Belieferung durch Zulieferer abhängig, die ihrerseits von zahlreichen, von uns nicht kalkulierbaren Umständen abhängt. Liefertermine können daher nur in schriftlicher Form verbindlich vereinbart werden. Mündliche Zusagen sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindliche Prognosen. Nach dieser Maßgabe wird die LOGO-Team UG den voraussichtlichen Liefertermin nach bestem Wissen angeben.
(2) Gerät die LOGO-Team UG gleichwohl in Verzug, so ist der Ersatz von Verzugsschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden - maximal jedoch in Höhe von 5 % des vereinbarten Kaufpreises - begrenzt, außer wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5. Sachgemäße Handhabung gelieferter Gegenstände

Modellflugzeuge können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Schäden anrichten. Dies gilt für Hochleistungsmodelle in besonderem Maße. Der Besteller hat sich deshalb die erforderliche Sachkunde vor Inbetriebnahme von Modellen, die von der LOGO-Team UG geliefert werden, zu verschaffen. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, die mitgelieferte Betriebsanleitung genau zu studieren und sich bei der Fertigstellung und beim Betrieb der gelieferten Modelle nach den dort enthaltenen Angaben zu richten.

6. Gewährleistung

(1) Für etwaige Mängel an gelieferten Gegenständen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften; weitergehende Haftung wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung übernommen. Eigenschaftszusicherungen und Garantien werden ebenfalls nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung vorgenommen.
(2) Die Haftung der LOGO-Team UG auf Schadensersatz für Sach- und Vermögensschäden oder auf Aufwendungsersatz ist auf die typischerweise eintretenden Schäden oder Aufwendungen beschränkt, soweit die LOGO-Team UG die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig begangen hat. Soweit der Sach- oder Vermögensschaden durch eine vom Besteller abgeschlossene Sachversicherung abgedeckt wird, haftet die LOGO-Team UG dem Besteller nur für die mit der Inanspruchnahme seiner Versicherung verbundenen Nachteile. Soweit die Versicherung keine Deckung gewährt, tritt die LOGO-Team UG (bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im übrigen) selbst ein.
(3) Die LOGO-Team UG ist berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB) zu verweigern, wenn sie einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Bestellers stehen würde oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre, insbesondere, soweit die alternative Form der Nacherfüllung geringere Kosten verursachen und den Besteller nicht erheblich benachteiligen würde. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 dieses Absatzes zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Die Haftung der LOGO-Team UG auf Schadensersatz für Folgeschäden an anderen Sachen als den gelieferten Gegenständen oder am sonstigen Vermögen des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit die LOGO-Team UG die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten hat und die Schäden nicht das Ergebnis einer wesentlichen Vertragsverletzung sind. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit das LOGO-Team in der Lage ist, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen der bestehenden Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung zu erhalten. Soweit die Schäden auf einer wesentlichen Vertragsverletzung beruhen, ist die Haftung der LOGO-Team UG unter der Voraussetzung, dass es die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten hat, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(5) Ist der Besteller berechtigt, einerseits von der LOGO-Team UG  Lieferung/Nacherfüllung zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurück zu treten, Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen, kann die LOGO-Team UG den Besteller auffordern, sein Wahlrecht binnen angemessener Frist auszuüben. Übt der Besteller das Wahlrecht nicht fristgerecht aus, so kann er Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm erneut zu bestimmenden angemessenen Frist verlangen.
(6) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz statt der Leistung sowie Ersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen von dieser Verkürzung ist die Haftung für Schäden aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigem Handeln ist die Haftung für Schäden, die auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ebenfalls von der Verkürzung ausgenommen. Die Haftung aus deliktischen Ansprüchen und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die LOGO-Team UG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in gelieferte Gegenstände, an denen nach Absatz 1 noch Eigentum der LOGO-Team UG besteht, hat der Besteller die LOGO-Team UG unverzüglich zu informieren.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Besteller vor Eigentumsübergang wird stets für die LOGO-Team UG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der LOGO-Team UG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erhält die LOGO-Team UG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von der LOGO-Team UG gelieferten Sache zu dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Die LOGO-Team UG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Versand; Untersuchungspflicht des Bestellers

(1) Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Auf Wunsch wird die Lieferung als versichertes Paket geschickt (empfohlen).
(2) In jedem Fall hat der Besteller die Lieferung sofort bei Inempfangnahme auf äußere Beschädigungen zu untersuchen. Sichtbare Beschädigungen sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Versäumen dieser Untersuchungs- und Anzeigepflicht entstehen, übernimmt die LOGO-Team UG keine Haftung.

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Sämtliche Bestellungen unterliegen ausschließlich deutschem Sachrecht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76185 Karlsruhe.
(3) Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Form. Das gilt auch für diese Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der jeweiligen unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.