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Allgemeine Lieferbedingungen der LOGO-Team GbR
1. Geltungsbereich
Die Lieferbedingungen des LOGO-Teams gelten ausschließlich. Von diesen
Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Bestellungen sind schriftlich einzureichen; eine Bestellung ist bindend.
Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche oder in elektronischer Form abgegebene
Auftragsbestätigung des LOGO-Teams zustande.
(2) Aus versicherungstechnischen Gründen nimmt das LOGO-Team keine Bestellungen
zur Lieferung in die USA oder Kanada an.
3. Preise, Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten die Preise ab Geschäftssitz des LOGO-Teams. Porto und Verpackung
werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse.
Sollte ausnahmsweise Lieferung auf Rechnung vereinbart werden, so sind die
Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(3) Das LOGO-Team behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer
vereinbarten Lieferzeit (siehe 4.) von mehr als 4 Monaten ab Eingang der Bestellung
die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von
Materialpreissteigerungen oder Preiserhöhungen unserer Zulieferer zu
erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten
Preises, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferzeit
(1) Das LOGO-Team ist von der Belieferung durch Zulieferer abhängig,
die ihrerseits von zahlreichen, von uns nicht kalkulierbaren Umständen
abhängt. Liefertermine können daher nur in schriftlicher Form verbindlich
vereinbart werden. Mündliche Zusagen sind, sofern nicht ausdrücklich
anders bezeichnet, unverbindliche Prognosen. Nach dieser Maßgabe wird
das LOGO-Team den voraussichtlichen Liefertermin nach bestem Wissen angeben.
(2) Gerät das LOGO-Team gleichwohl in Verzug, so ist der Ersatz von Verzugsschäden
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden - maximal jedoch in Höhe
von 5 % des vereinbarten Kaufpreises - begrenzt, außer wenn der Verzug
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5. Sachgemäße Handhabung gelieferter Gegenstände
Modellflugzeuge können bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche
Schäden anrichten. Dies gilt für Hochleistungsmodelle in besonderem
Maße. Der Besteller hat sich deshalb die erforderliche Sachkunde vor
Inbetriebnahme von Modellen, die vom LOGO-Team geliefert werden, zu verschaffen.
Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, die mitgelieferte Betriebsanleitung
genau zu studieren und sich bei der Fertigstellung und beim Betrieb der gelieferten
Modelle nach den dort enthaltenen Angaben zu richten.
6. Gewährleistung
(1) Für etwaige Mängel an gelieferten Gegenständen gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften; weitergehende Haftung wird
nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung übernommen.
Eigenschaftszusicherungen und Garantien werden ebenfalls nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung vorgenommen.
(2) Die Haftung des LOGO-Teams auf Schadensersatz für Sach- und Vermögensschäden
oder auf Aufwendungsersatz ist auf die typischerweise eintretenden Schäden
oder Aufwendungen beschränkt, soweit das LOGO-Team die Pflichtverletzung
nur leicht fahrlässig begangen hat. Soweit der Sach- oder Vermögensschaden
durch eine vom Besteller abgeschlossene Sachversicherung abgedeckt wird, haftet
das LOGO-Team dem Besteller nur für die mit der Inanspruchnahme seiner
Versicherung verbundenen Nachteile. Soweit die Versicherung keine Deckung
gewährt, tritt das LOGO-Team (bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen
im übrigen) selbst ein.
(3) Das LOGO-Team ist berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung (§ 439 Abs. 1 BGB) zu verweigern, wenn sie einen Aufwand
erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse
des Bestellers stehen würde oder nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich wäre, insbesondere, soweit die alternative Form der
Nacherfüllung geringere Kosten verursachen und den Besteller nicht erheblich
benachteiligen würde. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich
in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Verkäufers,
auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 dieses Absatzes zu verweigern,
bleibt unberührt.
(4) Die Haftung des LOGO-Teams auf Schadensersatz für Folgeschäden
an anderen Sachen als den gelieferten Gegenständen oder am sonstigen
Vermögen des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit das LOGO-Team die
Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten hat und die Schäden
nicht das Ergebnis einer wesentlichen Vertragsverletzung sind. Diese Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit das LOGO-Team in der Lage ist, Deckung für den eingetretenen
Schaden im Rahmen der bestehenden Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung
zu erhalten. Soweit die Schäden auf einer wesentlichen Vertragsverletzung
beruhen, ist die Haftung des LOGO-Teams unter der Voraussetzung, dass es die
Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten hat, auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(5) Ist der Besteller berechtigt, einerseits vom LOGO-Team Lieferung/Nacherfüllung
zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurück zu treten, Schadensersatz
statt der (ganzen) Leistung und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen, kann
das LOGO-Team den Besteller auffordern, sein Wahlrecht binnen angemessener
Frist auszuüben. Übt der Besteller das Wahlrecht nicht fristgerecht
aus, so kann er Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt
erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm erneut zu bestimmenden angemessenen
Frist verlangen.
(6) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz statt der Leistung sowie
Ersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung. Ausgenommen von dieser Verkürzung ist die Haftung
für Schäden aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigem
Handeln ist die Haftung für Schäden, die auf Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruhen, ebenfalls von der Verkürzung ausgenommen. Die
Haftung aus deliktischen Ansprüchen und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Das LOGO-Team behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in gelieferte Gegenstände,
an denen nach Absatz 1 noch Eigentum des LOGO-Teams besteht, hat der Besteller
das LOGO-Team unverzüglich zu informieren.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch
den Besteller vor Eigentumsübergang wird stets für das LOGO-Team
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem LOGO-Team nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erhält das LOGO-Team Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der vom LOGO-Team gelieferten
Sache zu dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der
Verarbeitung.
(4) Das LOGO-Team verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Versand; Untersuchungspflicht des Bestellers
(1) Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Auf Wunsch wird die Lieferung
als versichertes Paket geschickt (empfohlen).
(2) In jedem Fall hat der Besteller die Lieferung sofort bei Inempfangnahme
auf äußere Beschädigungen zu untersuchen. Sichtbare Beschädigungen
sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen.
Für Schäden, die durch Versäumen dieser Untersuchungs- und
Anzeigepflicht entstehen, übernimmt das LOGO-Team keine Haftung.
9. Sonstige Bestimmungen
(1) Sämtliche Bestellungen unterliegen ausschließlich deutschem
Sachrecht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 76185 Karlsruhe.
(3) Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen
Form. Das gilt auch für diese Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein,
so tritt an die Stelle der jeweiligen unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame
Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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